GASTKOMMENTAR von Arno F. Likar

Die Zukunft der Kapitalgesellschaft heißt FlexCo!

Die Flexible Kapitalgesellschaft hat sich in ihrem ersten Jahr als voller Erfolg erwiesen. Immer mehr Unternehmen schätzen die Vorteile dieser innovativen Rechtsform und steigen um. Der Grund dafür ist, dass die FlexCo quasi eine GmbH+ ist, die auf dem bewährten Fundament der GmbH aufbaut und gleichzeitig neue Wege beschreitet. Sie bietet einen deutlichen Mehrwert für nahezu jedes Unternehmen.

Altbewährtes trifft auf Flexibilität

Die FlexCo bietet die gleiche Sicherheit und Stabilität wie eine GmbH, wird ganz gleich wie eine GmbH gegründet und ist steuerlich ebenfalls wie eine GmbH zu behandeln, Buchhaltung, Lohnverrechnung und Jahresabschluss sind ident; sie schafft jedoch die Möglichkeit für deutlich mehr Flexibilität und Anpassungsvermögen.

Die FlexCo kann somit ganz gleich wie eine GmbH genutzt werden, bietet jedoch den Vorteil massiver Formerleichterungen: so unterliegen insbesondere Übertragungen von Geschäftsanteilen keiner Notariatsaktspflicht mehr, genauso wenig wie Übernahmeerklärungen bei Kapitalerhöhungen. Diese Erleichterungen führen zu Kosten- und Zeitersparnissen – schon dies müsste allein Grund genug sein, eine FlexCo anstelle einer GmbH zu gründen!

Besonders attraktiv für Unternehmen ist die Möglichkeit der FlexCo, stimmrechtslose Unternehmenswert-Anteile (UWA) auszugeben. Mit UWAs können Mitarbeiter unkompliziert, rechtssicher und steuerbegünstigt am Unternehmenserfolg beteiligt werden, ohne dass ihnen Stimmrechte eingeräumt werden müssen. Dies stärkt die Bindung der Mitarbeiter ans Unternehmen und erhöht deren Motivation. So kann der Unternehmenserfolg nachhaltig gefördert werden. Mit der FlexCo ist dieser Schritt so einfach, sicher und kostengünstig wie nie zuvor. Neben der Mitarbeiterbeteiligung eröffnen UWA aber auch andere Anwendungsmöglichkeiten, etwa zur Absicherung von Familienangehörigen oder als reine Kapitalanlagen (ähnlich wie Aktien).

Der Turbo für Wachstum

Start-ups profitieren von den flexiblen Finanzierungsmöglichkeiten der FlexCo, die an die Aktiengesellschaft angelehnt sind. Bedingtes Kapital und genehmigtes Kapital erleichtern die Aufnahme von Investoren und beschleunigen das Wachstum. Gerade in der frühen Phase eines Start-ups ist es wichtig, schnell, unkompliziert und kostengünstig Kapital aufnehmen zu können. Die FlexCo bietet hierfür den idealen Rahmen.

Ein weiterer interessanter Vorteil der FlexCo ist das Split-Voting, d. h., die Inhaberin oder der Inhaber eines Geschäftsanteils kann ihr/sein Stimmrecht uneinheitlich ausüben, was insbesondere bei Treuhandschaften relevant ist, in denen beispielsweise Investor:innen als Treugeber:innen gepoolt werden.

Trumpf für maßgeschneiderte Lösungen

Die FlexCo bietet Rechtsberater:innen einen deutlich erweiterten Gestaltungsspielraum, um den individuellen Bedürfnissen ihrer Mandant:innen gerecht zu werden, z. B. können maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle oder Finanzierungsmöglichkeiten entwickelt werden. Berater:innen, die ihren Mandant:innen die bestmöglichen Lösungen für moderne und zukunftsorientierte Unternehmen anbieten wollen, sollten sich daher intensiv mit den Möglichkeiten der FlexCo auseinandersetzen, was in der Praxis leider noch nicht ausreichend passiert. Daher gibt es – trotz der breiten Annahme der neuen Rechtsform – noch einige Missverständnisse bzw. Vorbehalte. Die größte Herausforderung für die nahe Zukunft besteht somit darin, den Rechtsberater:innen und in weiterer Folge den Unternehmer:innen die Chancen der FlexCo nahezubringen.

Fazit

Die FlexCo ist die bessere GmbH. Sie bietet eine ideale Kombination aus den bewährten Vorteilen der GmbH und zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die man in Anspruch nehmen kann, aber nicht muss. Diese neue Rechtsform erfüllt die Anforderungen einer modernen Unternehmensführung, indem sie Flexibilität und Anpassungsfähigkeit ermöglicht, ohne die Stabilität und Sicherheit einer traditionellen GmbH zu beeinträchtigen. Damit stellt die FlexCo die ideale Wahl für Unternehmen aller Branchen dar.

Über Arno F. Likar

Kleine Zeitung Foto AL

Arno F. Likar, ist Wirtschaftsanwalt und beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit Gesellschaftsrecht, (Um)Strukturierungen und berät sowohl Start-ups als auch international tätige Konzerne in sämtlichen diesbezüglichen Rechtsfragen. Er ist selbst Geschäftsführer mehrerer FlexCo, baut Unternehmen auf und ist als Business Angel tätig.

Mutig voran: LIKAR Rechtsanwälte haben die Chancen der FlexCo frühzeitig erkannt und beraten Unternehmen und Start-ups umfassend zu den Möglichkeiten dieser innovativen Rechtsform. Wir haben bereits viele Mandant:innen erfolgreich bei der Neugründung oder dem Rechtsformwechsel (von einer GmbH in eine FlexCo) begleitet und sind überzeugt, dass die FlexCo die Zukunft der Kapitalgesellschaft darstellt.

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