Die Verordnung (EU) 2024/900 des europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400900) sowie das Politische-Werbung-Gesetz (PolWG, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20013159)  bringen einige verpflichtende Maßnahmen für Anbieter von Werbedienstleistungen sowie die Werber selbst mit sich. 

Bitte beachten Sie die unten angeführten Punkte. 

Generell gilt: 

  1. Als Kleine Zeitung gehen wir davon aus, dass jede Werbung politischer Akteure als politische Werbung zu deklarieren ist. 
  1. Jeder politische Werber erhält von uns pro Auftrag, wenn erforderlich auch pro Werbesujet, einen Fragebogen, der als Basis für die Erstellung der Transparenzbekanntmachung dient. 
  1. Werbung politischer Werber darf nur erscheinen, wenn alle Informationen (Fragebogen) vorliegen, die Sujets alle notwendigen Inhalte aufweisen und die Sujets von der Kleinen Zeitung freigegeben wurden. In besonderen Fällen behalten wir uns das Recht vor eine Begründung des Werbers zu verlangen, wenn dieser angibt, es handle sich um keine politische Werbung. 

Für Printaufträge gilt: 

  1. Bei Printsujets müssen folgende Informationen lt. Verordnung im Sujet eingearbeitet sein: 
  • Der Name des Sponsors. 
  • Der Name des Kontrollierenden. Dieser kann entfallen, wenn es keinen Kontrollierenden gibt. 
  • Hinweis auf die Wahl mit Titel und Datum, die im Zusammenhang mit der Werbung steht. Steht die Anzeige in keinem Zusammenhang mit einer Wahl, empfehlen wir, dies auf dem Sujet eindeutig durch folgenden Satz erkenntlich zu machen.:

„Diese Anzeige steht in keinem Zusammenhang mit einer Wahl.“ 

  • Der Hinweis „Weitere Informationen unter“ sowie ein Link bzw. QR-Code Transparenzbekanntmachung. 
  1. Die Kennzeichnung (Subpunkte a) muss in der politischen Anzeige in klarer, hervorgehobener und eindeutiger Weise enthalten oder angebracht sein, um den Leser angemessen über die aufgeführten Informationen in Kenntnis zu setzen. 
  1. Die Schrift der Kennzeichnung darf nicht kleiner sein als die Schrift des Fließtexts im Medium.  
  1. Der QR-Code, der von der Kleinen Zeitung übermittelt wird, muss ins Sujet eingearbeitet werden und auf Zeitungspapier scanbar sein. Wir empfehlen daher eine Mindestgröße von 10 x 10 mm. 
  1. Kontrast zum Hintergrund sowie Größe der Schrift müssen ausreichend sein. 
  1. Produkte wie Zeilenanzeigen, Veranstaltungen & Kulinarik sowie Printinserate bis zur Größe einer Achtelseite sind für politische Werbung ungeeignet. 

Für Digital-Aufträge gilt: 

  1. Bei Digital-Sujets müssen diese Informationen nicht auf dem Werbemittel aufscheinen. Sämtliche in der Verordnung geforderten Informationen bzw. Kennzeichnung erfolgen über ein Overlay am Werbemittel. 
  1. Es gibt kein Targeting auf Basis personenbezogener Daten (z. B. Geotargeting auf IP-Adressen Basis, Frequency Capping, etc.) bei politischer Werbung. Fixplatzierungen und kontextuelle Umfeldausspielung ist gestattet. 
  1. Politische Werber müssen bei Display-Kampagnen physische Werbemittel zur Verfügung stellen (jpg, png usw. bzw. html5 hier nur ohne externe 3rd Party ). Es dürfen keine Agenturtags, Streaming Links bzw. 3rd Party Trackings eingebaut werden. 
  1. Politischen Werbern ist das Buchen von Social-Produkten und E-Paper-Verlinkungen nicht gestattet. 

Für Beilagenaufträge gilt: 

  1. Beilagen und SWF sind auf der Vorder- bzw. Titelseite als politische Werbung zu kennzeichnen. Es gelten dieselben Vorgaben wie für Printsujets – siehe Punkte 4 bis 8. 
  1. Bei fremdangelieferten Beilagen & SWF sind die Druckdaten vom Werber der Kleinen Zeitung im Vorfeld (vor Übermittlung an die Druckerei) zur Prüfung zu übermitteln. Wir empfehlen eine Übermittlung fünf Werktage vor Datenabgabe, damit gegebenenfalls die Sujets noch angepasst werden können. Erst nach Freigabe durch die Kleine Zeitung dürfen die Werbemittel produziert werden. 
  1. Erfolgt der Druck über die Kleine Zeitung gelten die gleichen Regeln und Vorlaufzeiten wie für fremdangelieferte Produkte. 
  1. Erfolgen Druck und Produktion über die Kleine Zeitung erfolgt die Prüfung im Zuge der Produktion. Die Kleine Zeitung baut die notwendigen Informationen Verordnungs-konform in die Produkte ein. 

Wir weisen an dieser Stelle nochmals auf Punkt 4 unserer AGB „Besondere Bestimmungen für politische Werbung“ hin (https://www.kleinezeitung.at/artikel/17089703/agb-and-nutzungsbedingungen).  

Stand: 01.07.2026