Messbarkeit von psychischer Belastung am Arbeitsplatz

GASTKOMMENTAR von Mag. Martin Weßel
Wie kann man psychische Gesundheit am Arbeitsplatz messen und für wen ist dies rechtlich verpflichtend?
Die psychische Gesundheit ist längst ein zentrales Thema im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Psychische Krankheiten sind für 10 Prozent aller Krankenstandstage in Österreich verantwortlich und führen zu durchschnittlich 37,2 Fehltagen pro Krankenstandsfall (Fehlzeitenreport 2024). Während körperliche Belastungen traditionell leicht erkennbar und messbar sind – etwa durch Lärm, Hitze oder ergonomische Mängel – gestaltet sich die Erfassung psychischer Belastungen komplexer. In Österreich ist die Auseinandersetzung mit diesem Thema nicht nur eine Frage der Fürsorge, sondern auch gesetzlich verpflichtend.
Wie lässt sich psychische Gesundheit messen?
Die psychische Gesundheit selbst ist schwer direkt messbar, da es sich um einen subjektiven Zustand handelt. Im Arbeitsrechtlichen Kontext spricht man daher von psychischen Belastungen, die durch Arbeitsbedingungen entstehen können und eindeutig messbar sind. Diese Belastungen können sich auf die Gesundheit auswirken und sind im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen zu messen.
Zur Messung haben sich vor allem zwei Methoden etabliert:
- Mitarbeiterbefragungen
Standardisierte Fragebögen werden vor allem in größeren Unternehmen zur Feststellung von psychischen Belastungen genutzt. - Workshops und Fokusgruppen
In moderierten Gruppen besprechen Mitarbeiter:innen Belastungsfaktoren. Diese Methode ist besonders wertvoll, weil sie neben quantitativen Daten auch qualitative Einsichten liefert.
In der Praxis empfiehlt sich eine Kombination mehrerer Methoden. Entscheidend ist, dass die Ergebnisse anonymisiert und vertraulich behandelt werden. Ziel ist nicht die Messung individueller psychischer Erkrankungen, sondern die Identifikation von Belastungen, die durch Arbeitsbedingungen entstehen. Es ist weiterhin darauf zu achten, dass die eingesetzten Instrumente der ISO 10075-3 entsprechen und die 4 Dimensionen Arbeitsaufgaben und Tätigkeiten, Sozial- und Organisationsklima, Arbeitsumgebung und -abläufe sowie Arbeitsorganisation erfassen.
Für wen ist die Evaluierung verpflichtend?
In Österreich regelt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) die Verpflichtung zur Evaluierung von Gefahren am Arbeitsplatz. Seit einer Novelle im Jahr 2013 sind alle Arbeitgeber ausdrücklich verpflichtet, auch psychische Belastungen systematisch und regelmäßig zu erheben und zu bewerten. In welchen Rhythmus die psychischen Belastungen erfasst werden müssen, ist vom Gesetzgeber leider offengelassen worden. Die Praxis zeigt hierbei, dass die meisten Unternehmen alle 3-4 Jahre die Evaluierung durchführen. Ein Indiz zur erneuten Durchführung könnten hierbei größere Veränderung im Betrieb oder ein Anstieg der Ausfallzeiten aufgrund von psychischen Erkrankungen sein.
Konkret bedeutet dies:
- Alle Arbeitgeber, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße, müssen die Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen durchführen.
- Dies betrifft somit jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer, egal ob in der Produktion, im Büro, im Handel oder im Gesundheitswesen tätig.
- Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung, diese Evaluierung regelmäßig durchzuführen, zu dokumentieren und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung abzuleiten.
Die Pflicht besteht also generell und ohne Ausnahme. Unterschiede gibt es nur in der praktischen Umsetzung: Während große Unternehmen häufig auf externe Arbeitspsycholog:innen zurückgreifen, übernehmen in kleineren Betrieben oft Präventivfachkräfte in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter:innen diese Aufgabe.
Nutzen über die Pflicht hinaus
Die rechtliche Verpflichtung verfolgt das Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Unternehmen, die psychische Belastungen ernst nehmen, profitieren jedoch weit über die reine Gesetzeserfüllung hinaus. Maßnahmen zur Verbesserung der psychischen Arbeitsbedingungen erhöhen die Mitarbeiterzufriedenheit, reduzieren Fehlzeiten und steigern die Produktivität. Zudem können sie das Employer Branding stärken – ein wichtiger Faktor im Wettbewerb um Fachkräfte.
Arbeitspsychologie innerhalb der gesetzten Präventionszeiten
Darüber hinaus ist es seit 2013 möglich, bis zu 25% der gesetzlich vorgeschriebenen Präventionszeiten anderen Fachexpert:innen insbesondere den Arbeitspsycholog:innen zuzuschreiben. Dies bieten den Unternehmen folgende Möglichkeiten:
1. Fachliche Expertise bei psychischen Belastungen
Sicherheitsfachkräfte oder Arbeitsmediziner decken viele Gefährdungen ab, doch psychische Belastungen erfordern spezielles Know-how. Arbeitspsycholog:innen sind dafür ausgebildet, Ursachen wie Arbeitsorganisation, Rollenunklarheiten, Führungsverhalten oder Teamkonflikte zu erkennen und wissenschaftlich fundierte Methoden zur Erhebung einzusetzen.
2. Gesetzeskonforme Evaluierung
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) schreibt vor, dass psychische Belastungen Teil der verpflichtenden Gefährdungsbeurteilung sind. Arbeitspsycholog:innen stellen sicher, dass die Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen den rechtlichen Vorgaben entspricht, korrekt dokumentiert wird und im Fall einer Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat standhält.
3. Akzeptanz bei Mitarbeiter:innen
Psychische Gesundheit ist oft ein sensibles Thema. Externe oder interne Arbeitspsycholog:innen schaffen Vertrauen, da sie professionell und neutral agieren. Ihre Beteiligung signalisiert den Beschäftigten, dass das Unternehmen die psychische Gesundheit ernst nimmt und nicht nur „Pflichtaufgaben abhakt“.
4. Effizienz und Wirtschaftlichkeit
Im Rahmen der Präventionszeit sind die Kosten für die Einbindung von Arbeitspsycholog:innen bereits einkalkuliert. Werden sie aktiv genutzt, lassen sich Folgekosten durch Burn-out, hohe Fluktuation oder lange Krankenstände deutlich verringern. Prävention ist langfristig günstiger als spätere Intervention.
5. Integration in das Präventionsteam
Arbeitspsycholog:innen ergänzen die Arbeit von Arbeitsmedizinern und Sicherheitsfachkräften. Im Team können so sowohl körperliche als auch psychische Risiken ganzheitlich betrachtet und abgestimmte Maßnahmen entwickelt werden.
Fazit zu Messbarkeit von psychischer Belastung am Arbeitsplatz
Das Thema psychische Gesundheit ist in Österreich vor allem im Vergleich zu anderen europäischen Ländern bereits gut verankert. Die Einbindung von Arbeitspsycholog:innen in den Präventionszeiten sowie die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen bringt Betrieben nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch einen klaren Mehrwert: Sie führt zu belastungsärmeren Arbeitsplätzen, motivierte Mitarbeiter:innen und damit zu einer nachhaltig gesunden und erfolgreichen Unternehmenskultur. Somit wird aus einer gesetzlichen Pflicht ein strategischer Vorteil.
Über Mag. Martin Weßel

© Enrico Battaglia
Mag. Martin Weßel ist Geschäftsführer der rt-prevent GmbH sowie der research-team Jiménez-Schmon-Höfer GmbH und arbeitet als Arbeits-, Organisations- und Notfallpsychologe. Seit 2022 leitet er rt-prevent und konzentriert sich in seiner Beratung auf die Evaluierung und Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz, die arbeitspsychologische Begleitung im Rahmen der Präventionszeiten, die notfallpsychologische Akutberatung sowie das Coaching von Führungskräften und Mitarbeiter:innen.